Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2001
Fassung: 10.09.2001
23.1.2
Der Prüfungsausschuss für die Abschlussprüfung und der Prüfungsausschuss für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife, dem die Lehrkräfte der allgemein bildenden Fächer angehören, haben einen gemeinsamen Vorsitzenden und einen gemeinsamen Stellvertreter.