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Text gilt ab: 12.04.2002

6. Bestehende Abgrabungen

Soweit bestandskräftige Planfeststellungen oder Genehmigungen keine oder unzureichende Auflagen zur Gestaltung und Rekultivierung/Renaturierung enthalten, muss bei Verfahren zur Änderung, Verlängerung oder Erweiterung darauf hingewirkt werden, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Wasserwirtschaft berücksichtigt werden.