Inhalt
6.
Bestehende Abgrabungen
Soweit bestandskräftige Planfeststellungen oder Genehmigungen keine oder unzureichende Auflagen zur Gestaltung und Rekultivierung/Renaturierung enthalten, muss bei Verfahren zur Änderung, Verlängerung oder Erweiterung darauf hingewirkt werden, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Wasserwirtschaft berücksichtigt werden.