Inhalt

Text gilt ab: 12.04.2002

1. Vorbemerkung

Diese Bekanntmachung gilt für die landesplanerische Überprüfung und die Genehmigung von Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand, Steinen und Erden. Sie gilt nicht für die Anforderungen zum Immissionsschutz und nicht, soweit diese Anlagen der Bergaufsicht nach dem Bundesberggesetz unterliegen.
Diese Bekanntmachung gibt den Behörden unter Berücksichtigung der rechtlichen und fachlichen Erfordernisse Vorgaben und Hilfen für die Entscheidung über Abbauvorhaben und für einen sachgerechten Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen an die Hand.
Sie ersetzt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand, Steinen und Erden vom 29. Juni 1973 (MABl S. 467, LUMBl S. 85).