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StPIHM
Text gilt ab: 01.01.2022

3.  

Die auszuzeichnenden Aussteller auf der Internationalen Handwerksmesse und ZUKUNFT HANDWERK werden dem Bayerischen Ministerpräsidenten von einer Jury vorgeschlagen, deren Mitglieder von ihm befristet auf drei Jahre berufen werden. Der Vorsitz der Jury obliegt der Bayerischen Staatskanzlei. Die Jury besteht aus einem weiteren Vertreter der Bayerischen Staatskanzlei, je zwei Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, des Bayerischen Handwerkstags, der GHM Gesellschaft für Handwerksmessen mbH und je drei Vertretern für das technische Handwerk und das gestaltende Handwerk. Wiederberufung ist möglich. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds wird für die Restzeit ein Nachfolger berufen.