Inhalt

Text gilt ab: 03.04.1981
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 03.04.1981
12.
Diese Richtlinien treten am 3. April 1981 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen kleiner und mittlerer bayerischer Unternehmen an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland vom 5. Mai 1978 (WVMBl. S. 82) außer Kraft.