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Haushaltsrecht; 1. Vollzug der Verwaltungsvorschriften zu den Art. 38, 58, 59 und 63 der Bayerischen Haushaltsordnung 2. Aufhebung von Bekanntmachungen
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Text gilt ab: 01.01.2002
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III.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft und ergeht, soweit erforderlich, im Einvernehmen mit den Staatsministerien der Finanzen sowie dem Obersten Rechnungshof.