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Inhaltsverzeichnis
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Veränderung von Ansprüchen und Behandlung von Gnadengesuchen in Bußgeldverfahren
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1. Bewilligung von Zahlungserleichterungen
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2. Anordnung nach § 95 Abs. 2 OwiG
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3. Niederschlagung nach haushaltsrechtlichen Vorschriften
4. Verhältnis zu den Vollstreckungsbehörden im Sinn der Art. 25, 26 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG)
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5. Behandlung der Gnadengesuche
6. Kassenanordnungen
7. Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2002
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7.
Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 1984 in Kraft. Gleichzeitig wird die Gemeinsame Bekanntmachung vom 5. Dezember 1973 (StAnz Nr. 50, MABl S. 1058) aufgehoben.