Inhalt

Text gilt ab: 01.04.1999

6. Die Kooperationspartner sollten gemeinsam Strukturen entwickeln, die eine Evaluation der Tätigkeit der Arbeitskreise und der durchgeführten Maßnahmen ermöglichen. Über erfolgreiche Strategien und Projekte sollte von den Jugendämtern das Bayerische Landesjugendamt informiert werden.