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Vollzug des Gesetzes über Umweltstatistiken; Statistik der Unfälle beim Umgang und bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe
AllMBl. 1996 S. 266
2911-U
Vollzug des Gesetzes über Umweltstatistiken; Statistik der Unfälle beim Umgang und bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Landesentwicklung und Umweltfragen
vom 22. Januar 1996 Az.: 11/3 - 4519.6 - 001/90
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 4. Januar 1977 (MAB1 S. 44) wird mit Wirkung vom 1. Januar 1996 aufgehoben und durch folgende Neufassung ersetzt:
Nach den §§ 12 und 14 des Gesetzes über Umweltstatistiken vom 21. September 1994 (BGBl I S. 2530) sind jährlich Statistiken über Unfälle beim Umgang und bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe zu erstellen. Zum Vollzug dieser Bestimmungen wird angeordnet: