Inhalt

Text gilt ab: 04.09.1974
Fassung: 24.07.1974
II.
Die vorstehenden Richtlinien sind am 1. April 1974 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die Richtlinien des Bundesministers für Wohnungsbau vom 3. August 1951 für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Bundesanzeiger Nr. 152 vom 9. August 1951) außer Kraft getreten.