Inhalt
Die vorstehenden Richtlinien sind am 1. April 1974 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die Richtlinien des Bundesministers für Wohnungsbau vom 3. August 1951 für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Bundesanzeiger Nr. 152 vom 9. August 1951) außer Kraft getreten.