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230-W
Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und Regionalplanung im bayerisch-hessischen Grenzraum
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
vom 29. Februar 1980, Az. 5133-III/1a-9564
(LUMBl. S. 26)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und Regionalplanung im bayerisch-hessischen Grenzraum vom 29. Februar 1980 (LUMBl. S. 26)
Für die Zusammenarbeit zwischen Bayern und Hessen auf dem Gebiet der Raumordnung wurde im Jahre 1973 die Arbeitsgruppe „Gemeinsame grenzüberschreitende Rahmenplanung des Landes Hessen und des Freistaates Bayern“ gebildet. Um die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Verwaltungs- und Planungsebenen künftig stärker zu berücksichtigen, wurden mit dem Hessischen Minister für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten gleich lautende Erklärungen über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und Regionalplanung ausgetauscht. Die Erklärung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 21. September 1979 wird nachstehend bekannt gemacht (Anlage).
Die Neuregelung der Zusammenarbeit mit Hessen bei der Landesentwicklung und Regionalplanung sieht anstelle der bisherigen Arbeitsgruppe sowohl Sitzungen der obersten Landesplanungsbehörden als auch unmittelbare grenzüberschreitende Kontakte der höheren/oberen Landesplanungsbehörden sowie der Träger der Regionalplanung vor.
I. A. gez. Dr. Heigl
Ministerialdirektor