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2250-I
Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Justiz
vom 29. April 1994, Az. IC5-1212.1 und 4600 - II - 2894/92
(AllMBl. S. 471)
(JMBl. S. 86)
Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Justiz über die Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung vom 29. April 1994 (AllMBl. S. 471, JMBl. S. 86), die durch Bekanntmachung vom 2. Juni 2009 (AllMBl. S. 241 JMBl. S. 90) geändert worden ist