Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Fahndung nach Fahnenflüchtigen oder eigenmächtig abwesenden Soldaten der Bundeswehr
1. Nachforschungen der Bundeswehr
Bereich erweitern
2. Anzeige der Bundeswehr (Abgabe nach § 29 der Wehrdisziplinarordnung)
3. Maßnahmen der Staatsanwaltschaft
Bereich erweitern
4. Maßnahmen der Polizei nach der Strafprozessordnung
5. Aufgriff des Soldaten durch Organe der Bundeswehr
6. Maßnahmen der Polizei nach Polizeirecht
Inhalt
Text gilt ab: 29.04.1996
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
1.
Nachforschungen der Bundeswehr
Bei Verdacht eines Vergehens gemäß §§ 15, 16 WStG führen die zuständigen Stellen der Bundeswehr die erforderlichen Nachforschungen in eigener Zuständigkeit durch.