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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug der Verordnung über die Zuständigkeit zur Verpflichtung im Brand- und Katastrophenschutz und im Rettungsdienst
1. Rechtliche Grundlage der Verpflichtung
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2. Zu verpflichtender Personenkreis
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3. Zuständigkeit zur Verpflichtung
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4. Durchführung der Verpflichtung
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5. Besondere Fälle
6.
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 09.02.1981
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6.
Die für die Anerkennung der Werkfeuerwehren zuständigen Behörden haben den Betrieben mit Werkfeuerwehren den Inhalt dieser Bekanntmachung mitzuteilen. Die freiwilligen Hilfsorganisationen werden gesondert unterrichtet.