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Inhaltsverzeichnis
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2154-I Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG); Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zum Ausgleich von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 30. Juni 1997, Az. ID4-2258.1-1 (AllMBl. S. 463)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereiches
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Verfahren
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Schlussvorschriften
9. Inkrafttreten
10. Übergangsregelung
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
Text gilt ab: 01.05.2016
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2027
Fassung: 30.06.1997
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10.
Übergangsregelung
Die bis 30. April 2016 geltende Fassung dieser Bekanntmachung gilt weiterhin für Zuwendungsanträge im Zusammenhang mit Katastrophen, die sich vor dem 1. Mai 2016 ereignet haben.