Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2016
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2027
Fassung: 30.06.1997
10.
Übergangsregelung
Die bis 30. April 2016 geltende Fassung dieser Bekanntmachung gilt weiterhin für Zuwendungsanträge im Zusammenhang mit Katastrophen, die sich vor dem 1. Mai 2016 ereignet haben.