Inhalt
Feuerwehrdienstvorschrift 100 – FwDV 100 "Führung und Leitung im Einsatz – Führungssystem"
AllMBl. 2004 S. 376
2153-I
Feuerwehrdienstvorschrift 100 – FwDV 100
“Führung und Leitung im Einsatz – Führungssystem“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 10. August 2004 Az.: I D 2-2212.121-1
An |
die Regierungen |
|
die Landratsämter |
|
die Gemeinden |
|
die Landesfeuerwehrschulen |
Die vorliegende Feuerwehrdienstvorschrift 100 „Führung und Leitung im Einsatz – Führungssystem“ regelt Grundsätzliches für die Führungsarbeit der Feuerwehren. Sie gewährleistet durch ihre bewusst allgemein gültig gehaltene Formulierung sowohl eine länderübergreifende Zusammenarbeit, als auch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Einrichtungen und Behörden.
Den Feuerwehren Bayerns wird empfohlen, nach der Feuerwehrdienstvorschrift 100 bei Aus- und Fortbildung sowie im Einsatz zu verfahren.
Hinweise zur Anwendung der Feuerwehrdienstvorschrift 100 gibt das Bayerische Staatsministerium des Innern in einem Merkblatt, das ebenfalls über die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg erhältlich sein wird.
Die Feuerwehrdienstvorschrift 12/1 – Stand 1986 -, eingeführt mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 3. Juni 1986, MABl S. 256, tritt gleichzeitig außer Kraft.
Schuster
Ministerialdirektor
AllMBl 2004 S. 376
[Amtl. Anm.:] Anlage: Feuerwehrdienstvorschrift 100 – FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz – Führungssystem“