Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Organisation des Staatsbetriebs Sonderabfalldeponien
Bereich erweitern
1. Allgemeines
2. Geschäftsführung und Wirtschaftsplan
3. Buchführung, Kassen- und Rechnungswesen, Jahresabschluss
Bereich erweitern
4. Besondere Regelungen
Bereich reduzieren
5. Schlussbestimmungen
5.1
5.2
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2010
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
5.
Schlussbestimmungen
5.1
Sitz des Staatsbetriebs ist München.
5.2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2005 in Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor
AllMBl 2005 S. 134