Inhalt

Text gilt ab: 25.05.1998
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2127-I

Betreuung verwaister israelitischer Friedhöfe in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 21. April 1998, Az. IB3-2475.27-0

(AllMBl. S. 279)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Betreuung verwaister israelitischer Friedhöfe in Bayern vom 21. April 1998 (AllMBl. S. 279)

An
die Regierungen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Verwaltungsgemeinschaften
die Polizeipräsidien
In einer Vereinbarung vom 21. Juni 1957 sind der Bund und die Länder übereingekommen, anstelle der nicht mehr bestehenden jüdischen Gemeinden für die dauernde Sicherung und Betreuung der israelitischen Friedhöfe zu sorgen. Der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern erhält daher Ersatz seiner Aufwendungen aus Mitteln des Freistaates Bayern und des Bundes.
Für die israelitischen Friedhöfe in Bayern wurden nähere Einzelheiten im Laufe der Jahre zwischen dem Staatsministerium des Innern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern vereinbart. Danach gilt derzeit Folgendes: