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Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Einzelhandel mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
1 Sachlich zuständige Behörden
2 Anzeigen nach § 67 AMG
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3 Überwachung der Betriebe
4 Abgabe von Arzneimitteln im Reisegewerbe
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5 Verfolgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
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6 Dienstbesprechungen, Aus- und Fortbildung
7
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 22.09.1997
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Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 31. Juli 1981 (MABl S. 469) wird aufgehoben.