Inhalt

Text gilt ab: 22.09.1997

6 Dienstbesprechungen, Aus- und Fortbildung

6.1 Dienstbesprechungen

Die Regierungen halten nach Bedarf Dienstbesprechungen mit den Sachbearbeitern der Kreisverwaltungsbehörden ab, die bei der Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken eingesetzt werden. Sie werden dabei vom Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern1unterstützt.

6.2 Aus- und Fortbildung

Die Aus- und Fortbildung der Sachbearbeiter der Kreisverwaltungsbehörden obliegt der Akademie für das öffentliche Gesundheitswesen. Die Akademie beauftragt mit der Durchführung das Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern2. Sie wirkt bei der Gestaltung der Fortbildungsveranstaltungen koordinierend mit.

1 [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
2 [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit