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Text gilt ab: 01.06.2023
Fassung: 15.10.2003
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2.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Zweite Juristische Staatsprüfung vom 6. Juni 2000 (JMBl S. 94) außer Kraft, soweit sich nicht deren Fortgeltung aus vorliegender Bekanntmachung ergibt.