Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2023
Fassung: 15.10.2003
1.
Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind, außer in dem in Abschnitt I Nr. 2.9 genannten Hilfsmittel, bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.