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Text gilt ab: 01.08.2025
Fassung: 15.10.2003
1.
Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind, außer in dem in Abschnitt I Nr. 1.7 genannten Hilfsmittel (Kalender), bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.