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Text gilt ab: 01.01.2008

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Besonders schmutzbehaftete Tätigkeiten sind insbesondere
a)
im Gelände:
Felddienst im Rahmen der Aufgaben der Ländlichen Entwicklung,
sonstige Arbeiten in der freien und unbefestigten Feldflur (z.B. Entnahme von Boden- beziehungsweise Pflanzenproben, Feldbesichtigung im Rahmen der amtlichen Saatenanerkennung, der Kontrollen von Agrarförderungsmaßnahmen sowie der Cross-Compliance-Kontrollen, Bonituren von Feldbeständen).
b)
im Stall:
Bewerten und Auslese von Tieren einschließlich Feststellen von Körpermaßen und Eigenschaften (Widerristhöhe, Brustumfang, Körperlänge, Euterbeschaffenheit, Ultraschallmessungen, Anomalien),
Durchführen von Melkbarkeitsprüfungen einschließlich Kontrolle auf vollständiges Ausmelken beziehungsweise eigenhändiges Nachmelken.
Feststellung der Identität von Tieren durch Ablesen von Ohrmarkennummern oder Tätowierungen.
Kontrollen von Agrarförderungsmaßnahmen und Cross-Compliance-Kontrollen,
Überwachung der Leistungsprüfung durch eigenes Probemelken.
Beratung über Qualitätsmilcherzeugung und Überprüfung der Melkanlage,
Durchführung der Schwerpunktberatung „wirtschaftliche Rinderfütterung“,
Durchführung fachpraktischer Unterweisungen am Tier.