Heilfürsorgeberechtigte Beamte, die zum Studium an der Beamtenfachhochschule abgeordnet sind, werden vom ärztlichen Dienst der Polizei betreut. Die Behandlung wird an den Orten durchgeführt, an denen die für die Untersuchung notwendigen ärztlichen Einrichtungen vorhanden sind und sich das ärztliche Personal befindet.