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Vollzug der Urlaubsverordnung; Urlaub der Behördenleiter
AllMBl. 1996 S. 283
2030.7.1-I
Vollzug der Urlaubsverordnung; Urlaub der Behördenleiter
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 7. Mai 1996 Az.: IZ1-0341-25
- 1.
Die Leiter der dem Staatsministerium des Innern unterstellten staatlichen Behörden und Dienststellen sind nach § 21 Abs. 2 Satz 2 der Urlaubsverordnung ermächtigt, sich im Rahmen dieser Verordnung selbst zu beurlauben.
- 2.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 25. Oktober 1954 (MABl S. 932, BayBSVI II S. 266) über den „Vollzug der Urlaubsverordnung vom 25. Oktober 1954; hier: Urlaub der Behördenleiter “ wird aufgehoben. Damit entfällt die bisher vorgeschriebene Anzeige an die vorgesetzte Behörde.
I. A.
Dr. Waltner
Ministerialdirektor
EAPl 031 |
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GAPl 0341 |
AllMBl 1996 S. 283 |
[Amtl. Anm.:] nunmehr: § 22 Abs. 2 Satz 4 der Urlaubsverordnung