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Text gilt ab: 07.08.1995

4.   Staatliche Mittel zur Förderung von Modellvorhaben

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bayerischen Landtags über den Entwurf des Staatshaushalts 1995/96 stehen 1995 einmalig allerdings sehr begrenzte Mittel u. a. zur Förderung modellhafter Reformvorhaben zur Verfügung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch nicht möglich, die Förderkriterien im Einzelnen festzulegen. Interessierte Kommunen werden gebeten, Förderwünsche bis zum 15. Oktober 1995 gegenüber dem Staatsministerium des Innern anzumelden. Aus den Unterlagen soll hervorgehen, für welche Maßnahmen, in welchem Umfang und aus welchem Grund staatliche Fördermittel beansprucht werden. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die geringe Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel lediglich eine voraussichtlich bescheidene, anteilige staatliche Förderung in einer geringen Anzahl von Fällen zulässt.
I. A.
Dr. Waltner
Ministerialdirektor
EAPl 940
GAPl 1512
AllMBl 1995 S. 611