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2012.4.5-I
Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die Funkalarmierung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 5. August 1996, Az. IC6-0265.117/7 (96)
(AllMBl. S. 467)
Zitiervorschlag:
2012.4.5-I
Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die Funkalarmierung “
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 5. August 1996 Az.: IC6-0265.117/7 (96)
An
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die Regierungen
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die Kreisverwaltungsbehörden
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die Gemeinden
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die Präsidien der Bayerischen Polizei
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das Bayerische Landeskriminalamt
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das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
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die Bayerische Beamtenfachhochschule
- Fachbereich Polizei -
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das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
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die Staatlichen Feuerwehrschulen Geretsried, Regensburg, Würzburg
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nachrichtlich an
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die Rettungszweckverbände
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Hiermit wird für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Sinn der Richtlinie für den nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 10.10.1984, MABl S. 558) die überarbeitete
Technische Richtlinie „Geräte für die Funkalarmierung “ Stand: Mai 1995 (Ausgabe 2)
eingeführt.
Diese Richtlinie ersetzt die mit Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 10.08.1995 (AllMBl S. 711) eingeführte Technische Richtlinie „Geräte für die Funkalarmierung“ Stand: Mai 1995.
Die Technische Richtlinie beinhaltet die Teile
A: Alarmgeber
B: Alarmumsetzer
C: Meldeempfänger und ortsfeste Empfangsfunkanlagen für Fernsteuer- und Fernwirkzwecke
D: Folgeruf-Anzeiger, Folgeruf-Empfänger
Die Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 10.08.1995 (AllMBl S. 711) wird aufgehoben.
I. A.
Dr. Waltner
Ministerialdirektor
EAPl 122
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GAPl 0265
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AllMBl 1996 S. 467
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