Inhalt
3.
Fälle des Schlussvermerks
Ein Schlussvermerk ist in allen umfangreichen Ermittlungsverfahren (z.B. mit zahlreichen Tatbeteiligten, Zeugen oder Sachbeweisen) oder bei kompliziertem Sachverhalt zu fertigen. In Verkehrsstrafsachen ist er entbehrlich.