Um die Gemeinden bei der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen, wird die Einrichtung von „Sicherheitsbeiräten“ angeregt. Beiliegende Mustersatzung (
Anlage 1) dient den Gemeinden als Grundlage für die Einrichtung von Sicherheitsbeiräten; ihre Übernahme wird empfohlen. Die bestehende Zuständigkeitsregelung und Aufgabenverteilung zwischen den allgemeinen Sicherheitsbehörden und der Polizei bleiben von der Tätigkeit der Sicherheitsbeiräte unberührt.