Inhalt
1300-I
Nachrichtengewinnung aus offenen Quellen; Darstellung schutzwürdiger Anlagen und Einrichtungen in Karten und Plänen sowie Weitergabe entsprechender Daten an Dritte
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 31. Mai 1994, Az. IF2-2005-1/14
(AllMBl. S. 496)
(StAnz. Nr. 23)
Den Bestand und die Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung zu sichern ist eine dauerhafte, von der jeweiligen Sicherheitslage unabhängige Aufgabe. Deshalb sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand, die Sicherheit oder Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden können, zu schützen. Solche Daten müssen, auch wenn sie nicht formell als Verschlusssachen eingestuft sind, geschützt werden, weil die Summe dieser Informationen durchaus schutzwürdige Interessen des Staates berühren kann. Dies gilt auch bei der veränderten sicherheitspolitischen Lage, da fremde Nachrichtendienste weiterhin an der Gewinnung sensitiver Informationen besonders interessiert sind.
Bei der Darstellung schutzwürdiger Anlagen und Einrichtungen in Karten und Plänen und bei der Weitergabe entsprechender Daten an Dritte ist zu beachten:
[Amtl. Anm.:] nunmehr: ID7-1322.3-2