Inhalt

Text gilt ab: 01.07.1994

4.   Hinweis

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat für seinen Bereich mit Erlass vom 30. November 1993 (U II 1-Az.: 45-70-00/04) die Darstellung militärischer Anlagen und Schutzbereiche in zivilen Karten und Plänen verfügt. Die Nr. 1 dieser Bekanntmachung gibt den wesentlichen Inhalt des Erlasses des BMVg wieder.
Die Handhabung von Luftbildern und Luftbildkarten ist durch den BMVg-Erlass vom 14. Mai 1991 (Fü S III 6-Az.: 53-30-20-60) „Prüfung von Luftbildern/Satellitenaufnahmen (sicherheitsgefährdendes Abbilden)“ und durch die „Technische Anleitung für die Luftbildprüfung“ des Leiters Militärisches Geowesen vom 6. Juli 1992 (Az.: 53-30-20) gesondert geregelt.