Inhalt

Text gilt ab: 25.08.2015

2. Anwendung

1Die Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) – Ausgabe 05/2011 – wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Rundschreiben vom 26. Mai 2011 (Az. StB 17/7192.70/23-1425389) bekannt gegeben. 2Die 1. Ergänzung zur Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 04/2015 – wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Rundschreiben vom 29. April 2015 (Az. StB 17/7192.70/23-2408274) bekannt gegeben. 3Wie im Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 29. April 2015 dargestellt, wird die ursprüngliche Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 05/2011 – durch die 1. Ergänzung – Ausgabe 04/2015 – teilweise angepasst oder ersetzt. 4Die Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 05/2011 – ist in Verbindung mit der 1. Ergänzung – Ausgabe 04/2015 – im Interesse eines durchgehend leistungsfähigen Straßennetzes und eines einheitlichen Sicherheitsniveaus im staatlichen Zuständigkeitsbereich anzuwenden.