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Besuch von Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager sowie des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch Schulklassen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. April 2015, Az. LZ-B3033/1/15
(KWMBl. S. 95)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über den Besuch von Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager sowie des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch Schulklassen vom 20. April 2015 (KWMBl. S. 95), die durch Bekanntmachung vom 14. August 2025 (BayMBl. Nr. 357) geändert worden ist
Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit gewährt für Besuche zu den KZ-Gedenkstätten Dachau (einschließlich der Außenlager Kaufering) und Flossenbürg sowie des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch bayerische Schulklassen – Mittel- und Förderschulen ab der 8., alle anderen Schularten ab der 9. Jahrgangsstufe – eine anteilige Fahrtkostenerstattung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.