Inhalt

Text gilt ab: 15.09.2025

3.   Übergangs- und Schlussbestimmungen

3.1  

Für alle Fahrten ab 1. September 2025 werden Fahrtkosten nach dieser Bekanntmachung erstattet.

3.2  

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2015 in Kraft.

3.3  

Mit Ablauf des 31. Juli 2015 treten die Bekanntmachungen Besuch von Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager durch Schulklassen vom 24. Januar 2008 (KWMBl S. 28) und Besuch des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch Schulklassen vom 28. Januar 2010 (KWMBl S. 77, StAnz Nr. 6) außer Kraft.