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Bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern
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Text gilt ab: 01.10.2015
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Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft. Mit Ablauf des 30. September 2015 tritt die Bekanntmachung vom 25. Mai 1983 (MABl S. 495) außer Kraft.