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Inhaltsverzeichnis
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Einsatz von Förderlehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen
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1. Grundsätzliche Regelungen
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2. Der Einsatz der Förderlehrkräfte im Unterricht und bei Schulveranstaltungen
3. Der Einsatz der Förderlehrkraft im Rahmen der Verwaltungsstunden
4. Inkrafttreten
5. Außerkrafttreten
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2014
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4.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.