Inhalt

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Text gilt ab: 01.09.2014

1. Einleitung und Anwendungsbereich

1.1 

1Die richtige Auswahl und die Qualifikation der Dienst-, Geschäfts- und Gruppenleiter sowie vergleichbarer Führungskräfte sind für die Gerichte und Staatsanwaltschaften von großer, für das Funktionieren der Behörde nicht zu unterschätzender Bedeutung. 2Die vielfältigen und sich laufend ändernden Verwaltungs- und Führungsaufgaben können nur mit hoch motiviertem und bestens qualifiziertem Personal bewältigt werden. 3Zur weiteren Verbesserung der Personalauswahl wird daher ein Anforderungsprofil für Dienst-, Geschäfts- und Gruppenleiter vorgelegt, das - ohne erschöpfend zu sein - Kriterien enthält, die von künftigen Führungskräften in diesen und vergleichbaren Bereichen erfüllt werden müssen.

1.2 

1Das Anforderungsprofil gilt demgemäß für im Justizministerialblatt ausgeschriebene Dienstposten für Dienst-, Geschäfts- und Gruppenleiter; es gilt ferner für weitere im Justizministerialblatt ausgeschriebene vergleichbare Dienstposten, sofern in der Ausschreibung auf das Anforderungsprofil Bezug genommen wird. 2Die folgenden Anforderungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Prinzips der Bestenauslese, bei der Besetzung der vorgenannten ausgeschriebenen Dienstposten gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 3 LlbG zu beachten, allerdings mit der Maßgabe, dass es die Übertragung des Dienstpostens nicht hindert, wenn einzelne Kenntnisse aus dem Anforderungsspektrum der Fachkompetenz noch nicht hinreichend ausgeprägt sind, aber die Bereitschaft zur Fortbildung und Hospitation besteht.

1.3 

Die weitere Personalentwicklung der Dienst-, Geschäfts- und Gruppenleiter sowie vergleichbarer Führungskräfte wird ergänzt durch theoretische Schulungsmaßnahmen und Hospitationen bei vorgesetzten Behörden.