Inhalt
3. Außerkrafttreten
Die ZTV M 13 ersetzen die ZTV M 02 und den Anhang „Anforderungen an vorübergehende gelbe Markierungssysteme “ der „Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien “ (TL M 06). Die Bekanntmachung vom 23. September 2002 (AllMBl S. 928) wird aufgehoben.