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Inhaltsverzeichnis
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Zentrale Verwaltungseinrichtungen der bayerischen Justiz
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1. Zentrale Einrichtungen
2. Örtliche Zuständigkeit
3. Dienstaufsicht
4. Fachaufsicht
5. Gebäude- und Sachunterhalt
6. Personelle Ausstattung
7. Inkrafttreten
Inhalt
Text gilt ab: 01.03.2019
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2.
Örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit der Zentralen Einrichtungen umfasst – unabhängig von ihrem Sitz – den gesamten Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz.