Inhalt

Text gilt ab: 04.08.2022

5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 26. August 2013 in Kraft. Mit Ablauf des 25. August 2013 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 18. April 2007 (AllMBl S. 224) außer Kraft.