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Text gilt ab: 04.08.2022

1. Ziel der Schutzimpfungen

Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten und sichersten Maßnahmen der Prävention von Infektionskrankheiten. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich; bleibende schwerwiegende Arzneimittelnebenwirkungen werden nur in sehr seltenen Fällen beobachtet. Gleichzeitig kann durch hohe Impfquoten ein kollektiver Schutz der Bevölkerung erreicht werden. Dadurch können auch Personen geschützt werden, für die selbst eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Jeder Besuch von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in der Arztpraxis oder im Gesundheitsamt sollte dazu genutzt werden, die Impfdokumente zu überprüfen, den Patienten über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen sachlich und objektiv aufzuklären und gegebenenfalls fehlende Impfungen nachzuholen. Gemäß § 34 Abs. 10 IfSG sollen zudem die in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG betreuten Personen oder deren Sorgeberechtigte von den Gesundheitsämtern und den in § 33 IfSG genannten Gemeinschaftseinrichtungen gemeinsam über die Bedeutung eines vollständigen, altersgemäßen Impfschutzes aufgeklärt werden.