Inhalt
5. Geltungsbereich
Diese Bekanntmachung gilt für die staatlichen Schulen und für die Staatsinstitute für die Ausbildung von Fachlehrern und Förderlehrern. Es wird empfohlen hinsichtlich der Nummern 1.2 und 1.4 im Bereich der kommunalen und privaten Schulen entsprechend zu verfahren.