Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2.   Begünstigte

Der Meisterbonus und der Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung werden für die in der Anlage aufgelisteten Abschlüsse vergeben.
Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Bayern nicht abgenommen werden kann. Für die Gewährung des Meisterbonus müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.