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Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den gewählten Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen sowie den Gemeinschaftsvorsitzenden von Verwaltungsgemeinschaften gewährt werden
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1 Allgemeines
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2 Anerkennung steuerfreier Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)
3 Wirkung der steuerfreien Aufwandsentschädigungen
4 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2021
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Lazik
Ministerialdirektor