Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2013

10. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Anlagenverzeichnis:
ZEUGNIS über den Erwerb des Latinums nach Besuch des Pflichtunterrichts im Fach Latein
ZEUGNIS über den Erwerb des Latinums über eine Ergänzungsprüfung
ZEUGNIS über den Erwerb von gesicherten Kenntnissen in Latein