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Text gilt ab: 01.12.2012
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6410-B

Gemeinsame Bekanntmachung über die Nutzung staatlicher Gebäude für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen

Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 20. November 2012, Az. 51 - VV 2700 - 2 - 41 175/12

(FMBl. S. 633)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern über die Nutzung staatlicher Gebäude für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen vom 20. November 2012 (FMBl. S. 633)

1Die Bayerische Staatsregierung hat am 24. Mai 2011 das Energiekonzept „Energie innovativ “ verabschiedet. 2Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Strombedarf innerhalb der nächsten Jahre zu steigern. 3Neben der Windkraft1 stellt die Nutzung der Sonnenenergie aufgrund des hohen Potentials eine Hauptenergiequelle dar.
Der Bestand an staatlichen Gebäuden soll dafür im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten einerseits sowie der wirtschaftlichen Vertretbarkeit andererseits für Investoren nutzbar gemacht werden.
1Zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs sowie zur Gewährleistung eines beschleunigten, effizienten und transparenten Verfahrens werden für die Nutzung staatlicher Dachflächen von Gebäuden durch Investoren für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) folgende Verfahrensabläufe sowie Zuständigkeiten der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY), der Grundbesitz bewirtschaftenden Dienststellen (GbD2) und des Staatlichen Bauamts bestimmt. 2Das Verfahren soll gleichermaßen transparent und kalkulierbar sowie für alle Akteure effizient sein.

1 [Amtl. Anm.:] Vgl. dazu auch die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) vom 20. Dezember 2011 (AllMBl 2012 S. 34).
2 [Amtl. Anm.:] Grundbesitz bewirtschaftende Dienststelle im Sinn Nr. 3.2.1 VV zu Art. 64 BayHO.