Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2012

2.   Anforderungen im Einzelnen

2.1   Allgemeine Voraussetzungen:

•
erfolgreich abgeschlossene Gerichtsvollzieherprüfung
•
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
•
gesundheitliche Eignung
•
Identifikation mit dem Auftrag der Justiz und die Fähigkeit, diesen nach außen zu vermitteln
•
angemessene Berufs- und Lebenserfahrung
•
hohe Leistungsbereitschaft
•
Mobilität
•
Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit
•
besonderes Pflichtbewusstsein und hohe Belastbarkeit
•
Fortbildungsstreben

2.2   Fachkompetenz:

•
umfangreiches Fachwissen
•
Anwendung der modernen IuK-Technik, insbesondere spezieller Gerichtsvollzieher EDV-Programme, Internet und E-Mail-Programme etc.
•
Fähigkeit, schnelle und zielgerichtete Entscheidungen zu treffen
•
Verständnis für soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge

2.3   Organisatorische Kompetenz:

•
ausgeprägtes Organisationsvermögen
•
Fähigkeit, selbständig
○
komplexe Abläufe zu koordinieren
○
zielorientiert zu handeln
○
Prioritäten zu setzen
○
materielle und personelle Ressourcen zu generieren und zweckmäßig einzusetzen
•
Kostenbewusstsein

2.4   Soziale Kompetenz:

•
hohe Kommunikationsfähigkeit
•
Empathie
•
Kritik- und Konfliktfähigkeit
•
Besonnenheit
•
interkulturelles Verständnis
•
Verantwortungsbewusstsein

2.5   Persönliche Kompetenz:

•
Selbstdisziplin und Selbstorganisation
•
Fähigkeit, Gefahrensituationen abschätzen zu können
•
Fähigkeit, auch in Problemsituationen selbstbewusst und zielorientiert zu handeln
•
Überzeugungskraft
•
Durchsetzungsvermögen
•
Entscheidungsfreude
•
gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
•
Führungskompetenz, insbesondere gegenüber den Bürohilfen
•
Innovationsfähigkeit und Flexibilität
•
Aufgeschlossenheit gegenüber Strukturveränderungen in der Justiz