Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022

4. Aufnahmevoraussetzungen und -kapazität

4.1 

Die Aufnahme in den Modellversuch setzt voraus

4.1.1 

das Vorliegen aller Aufnahmevorrausetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 und Abs. 2 BFSO HeilB sowie die tatsächliche Aufnahme an der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie Erlangen,

4.1.2 

die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder eine Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte (Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) in Verbindung mit §§ 29 und 30 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV)),

4.1.3 

das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 ZulLogV.

4.2 

Die Aufnahme in den Modellversuch erfolgt jeweils nur zum Wintersemester. Entsprechend § 1 ZulLogV werden jeweils 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Modellversuch aufgenommen.