Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Modellversuch „Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie Erlangen und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang“
1. Ziel des Modellversuchs
2. Anzuwendende Bestimmungen
Bereich erweitern
3. Struktur der Ausbildung
Bereich erweitern
4. Aufnahmevoraussetzungen und -kapazität
Bereich erweitern
5. Inhalte des Modellversuchs
6. Probezeit
7. Unterrichtsbeginn
8. Teilnahme, Verhinderung, Befreiung, Beurlaubung
9. Beendigung der Teilnahme am Modellversuch
10. Leistungsnachweise
11. Schülerbogen
12. Staatliche Prüfung für Logopäden
Bereich erweitern
13. Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
14. Beginn und Dauer des Modellversuchs
15. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
14.
Beginn und Dauer des Modellversuchs
Der Modellversuch beginnt mit dem Wintersemester 2011/12. Der Eintritt in den Modellversuchversuch ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer letztmalig zum Wintersemester 2024/2025 möglich.