Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2020

I.

Die Länder haben die nachstehende Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern getroffen1. Die Vereinbarung ist nach ihrer Nr. 3 Satz 1 am 1. April 2012 in Kraft getreten.

1 [Amtl. Anm.:] Die Landesjustizverwaltung Schleswig-Holstein hat die Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern zum 31. Dezember 2020 gekündigt.
Ab 1. Januar 2021 werden in Schleswig-Holstein keine Gerichtskostenstemplerabdrucke mehr anerkannt.
Die Kündigung durch das Land Schleswig-Holstein lässt die Gültigkeit der Vereinbarung zwischen den anderen Ländern unberührt.